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BGH, 02.04.1968 - 1 StR 79/68 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Unzucht mit Kindern, wegen versuchter Unzucht und wegen Nötigung zur Unzucht - Rechtmäßigkeit der Unterbringung in einer Psychiatrie
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.11.1961 - 1 StR 407/61
Gewaltsame Vornahme unzüchtiger Handlungen trotz freiwilligen Rücktritts vom …
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 79/68
Die Gewaltanwendung war das Mittel zur Überwindung des erwarteten und geleisteten Widerstandes (vgl. auch BGH NJW 1962, 681, 682 [BGH 07.11.1961 - 1 StR 407/61] Nr. 9). - BGH, 13.11.1959 - 4 StR 468/59
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 79/68
Angesichts dessen hätte sich das Landgericht damit auseinandersetzen müssen, ob etwa die dem Angeklagten nunmehr bevorstehende längere Strafhaft geeignet sein wird, ihn von weiteren Übergriffen abzuhalten Denn bei vermindert Zurechnungsfähigen ist hinsichtlich der Gemeingefährlichkeit auf den Zeitpunkt der Entlassung aus der Strafhaft abzustellen (BGH NJW 1960, 393, 394 [BGH 13.11.1959 - 4 StR 468/59] Nr. 11). - BGH, 26.02.1963 - 5 StR 19/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 79/68
Bezüglich der Anordnung der Unterbringung ist zu sagen: Der Tatrichter durfte zwar das in der Hauptverhandlung von Dr. Bittner erstattete Gutachten allein zugrunde legen, auch wenn die schriftliche Begutachtung von Dr. Rauch stammte (BGH Urt. v. 26. Februar 1963, 5 StR 19/63; vgl. auch § 76 Abs. 1 Satz 2 StPO und die Mitteilung vom 9. Oktober 1967, Bl. 99 d.A.). - RG, 17.06.1935 - 5 D 339/35
Zur Frage des Zusammenhangs zwischen der mit Strafe bedrohten Handlung und der …
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 79/68
Überdies wird im Urteil (S. 15 UA) der Zusammenhang nicht deutlich zwischen den strafbaren Handlungen des Angeklagten und der Gefahr, die von ihm ausgeht (vgl. RGSt 69, 242, 243; 20, 232, 233). - RG, 04.06.1943 - 5 D 153/43
1. Auf das überraschende Vornehmen einer unzüchtigen Handlung an einer Frau, bei …
Auszug aus BGH, 02.04.1968 - 1 StR 79/68
Es handelte sich nicht lediglich um einen kurz dauernden Zugriff wie im Fall RGSt 77, 81 ff. Der Überfallenen gelang es erst "nach einiger Zeit", freizukommen (S. 5 UA).